Die Kontroll- und Fangstation am Sieg-Wehr in Buisdorf

Die Kontroll- und Fangstation am Sieg-Wehr in Buisdorf (bei Siegburg) ist eine wichtige Einrichtung, um die Populationsentwicklung von Wanderfischen wie Lachs und Meerforelle zu verfolgen und bestandsschützende Maßnahmen zu ergreifen. Pro Jahr werden hier rund 200 Lachse, etliche hundert Meerforellen und einige Tausend anderer Fische registriert.

Am Sieg-Wehr befindet sich auf der linken Seite in Flussrichtung ein Fischpass in Form einer "Rauhen Rampe", eines "Rauhgerinne-Beckenpasses" und eines "Vertical-Slots-Passes" (Schlitzpass), am Kopf der Fischaufstiegsanlage befindet sich die große Kontroll- und Fangstation. Der Betrieb erfolgt durch die Fischwirte des Rheinischen Fischereiverbands. Mehrere große Informationstafeln vor Ort erläutern die Funktion des Wasserbauwerks und der Kontroll- und Fangstation.

Historisches:

Eine Wanderhilfe am Sieg-Wehr in Buisdorf wurde erstmals 1935 in Bauform einer Fischtreppe an der 1933 erbauten neuen Wehrkonstruktion ausgeführt, die das bisherige Schrägwehr ersetzte. Dabei wurde das Wehr erstmalig in seiner schon Jahrhunderte währenden Existenz, beim Fischzug zu einem echten Hindernis, da sich aufwandernde Fische im Tosbecken gesammelt haben und das Wehr trotz der Fischtreppe nicht überwinden konnten.

Im Jahr 1956 wurde der Fischaufstieg dann zwar als völlig untaugliches Alibibauwerk umgebaut, was aber nicht funktionierte und weiterhin ein mühsames Einfangen und Übersetzen der laichwilligen Fische erforderte. Für den Zeitraum von 1955 bis 1983 ist z.B. das Übersetzen von insgesamt 1.231 Zentnern Laichfischen am Buisdorfer Wehr dokumentiert, die bei den alljährlichen Fangaktionen zuvor mit Zug- und Sacknetzen gefangen werden mussten.

Erst 1989 wurde die vermeintliche Aufstiegshilfe endlich abgerissen und durch eine Blockrampe abgelöst. Die am 29. September 1989 eingeweihte Aufstiegshilfe wurde dann 1999 um eine Kontroll- und Fangstation für Wanderfische ergänzt.

Bestandteile und Funktion:

Die Kontroll- und Fangstation wurde für rund 650.000 Euro gebaut und ging Anfang 2000 in Betrieb. Sie besteht aus 1 Fangkammer, 2 Hälterkammern sowie Einrichtungen zum Vermessen und Abstreifen der Fische (Entnahme von Rogen und Milch). Die wandernden Fische werden unter Wasser über die Fischwanderhilfe in Form einer "Rauhen Rampe", eines "Rauhgerinne-Beckenpasses", eines "Vertical-Slots-Passes" (Schlitzpass) und durch die entstehende Lockströmung auf einen Leitrechen und von dort durch ein automatisches Zählsystem mit Kamerafunktion geleitet und erfasst.

Nur in der Lachsaufstiegssaison im Herbst wird die Fangeinrichtung „scharf geschaltet“, die aufsteigenden Wanderfische werden dabei durch den Leitrechen in die rund 10 m² große geschlossene konventionelle Fangkammer (Reuse) geleitet. Mit der zu dem Wehr gehörenden Krananlage mit 1,6 Tonnen Hubvermögen kann die Fangreuse aus dem Wehr gehoben werden um die darin befindlichen Fische zu zählen, zu messen, zu markieren oder Bestimmungsproben zu entnehmen. Dabei kommen für die Bestimmung und Markierung folgende mögliche Maßnahmen zum Einsatz:

Prüfen etwaiger Markierungen:

  • "Codet wire tags" an der Nase mit Scanner, hiermit kann der Fisch eindeutig identifiziert werden, da abwandernde Smolts gefangen und markiert werden
  • farbige Tätowierungen an verschiedenen Stellen geben Rückschluss auf bestimmte Gruppen untersuchter Fische (wissenschaftliche Projekte)
  • Fettflossenschnitt: Werden Fische mit Fettflossenschnitt gefunden, dann sind diese vom Ätranstamm. Sie werden der Zwischenvermehrung zugeführt.

Anbringen von Markierungen:

  • Anchor tags: Diese Kunststoffmarkierungen werden unter der Rückenflosse angebracht: gelbe für Lachs, weiße für Meerforellen (geben bei Totfunden Hinweise auf Laichplätze und erfolgreiches Ablaichen usw.) 
  • ggf. farbige Tätowierung an verschiedenen Stellen am Bauch zwischen den Brustflossen

Entnahme Gewebeprobe:

  • Winziges Teil der Schwanzflosse für die genetische Forschung

Die Kontroll- und Fangstation hat ihre Funktionsfähigkeit vielfach bewiesen. Neben Lachsen, Meerforellen und absteigenden Flussneunaugen wurden bisher auch viele weitere Fischarten registriert. Die schonende Behandlung der gefangenen Fische ist erstes Gebot. Sie müssen unbeschadet entweder ihre Reise in die Laichgründe fortsetzen können oder sollen zur Zwischenvermehrung entnommen werden.

Ein Teil der gefangenen Lachse (ca. 100 Paare) wird in die Zuchtstation des LANUV in Albaum und in das Wildlachszentrum in Siegburg zur künstlichen Zwischenvermehrung gebracht, ihre Brütlinge werden im Frühsommer wieder in die Sieg und die Nebenflüsse und Nebenbäche ausgesetzt. Der andere Teil der gefangenen Wanderfische wird zur natürlichen Reproduktion wieder frei gelassen und kann den Aufstieg zu den Laichplätzen in der Sieg und in den Nebenflüssen und Nebenbächen fortsetzen.